Ja, eine Erstlaufzeit bis zu 24 Monate ist nach wie vor erlaubt. Auch seit dem neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Die Neuerung: nach der Erstlaufzeit kannst du deine Mitgliedschaft – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat – jederzeit kündigen.
Bitte beachte: Das Gesetz ist am 01.03.2022 in Kraft getreten. Daher gilt es auch nur für Mitgliedschaften, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden. Für ältere Mitgliedschaften gelten andere Kündigungsfristen und Verlängerungen.